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ArbG Koblenz, 20.08.2003 - 4 Ca 746/03 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 20.08.2003 - 4 Ca 746/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 5 Sa 2013/03
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.02.2004 - 5 Sa 2013/03
Berücksichtigung von krankheitsbedingten Fehlzeiten des Arbeitnehmers im Rahmen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 20.08.2003 - 4 Ca 746/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 20.08.2003 - 4 Ca 746/03 - (S. 3 ff. = Bl. 57 ff. d.A.).
Gegen das ihr am 24.10.2003 zugestellte Urteil vom 20.08.2003 - 4 Ca 746/03- hat die Beklagte am 21.11.2003 Berufung eingelegt und diese am 22.12.2003 begründet.
unter Abänderung des Urteils des ArbG Koblenz vom 22.08.2003 - 4 Ca 746/03 - die Klage abzuweisen.